Rechtsprechung
BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LAG § 230 Abs. 1
Verfahrensgang
- VG Kassel, 04.07.1958 - IV 852/56
- BVerwG, 07.07.1959 - III B 248.58
- BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 12, 72
- MDR 1961, 534
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.1957 - IV C 122.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59
Mag der Umstand, daß die Eheleute möglicherweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in C. genommen hatten, wegen des ausschließlich auf das Tatsächliche abstellenden ständigen Aufenthalts auch für die hier zu entscheidende Frage nicht maßgebend sein, so spricht diese mögliche Wohnsitzbegründung der Eheleute doch in hohem Maße dafür, daß beide die Absicht hatten, zunächst jedenfalls zusammen in C. zu bleiben, so daß die von der Rechtsprechung neben der tatsächlichen ständigen Anwesenheit an einem Ort noch geforderte "entsprechende" Absicht zum ständigen Bleiben (vgl. Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 -) hier auch vorgelegen hat.
- BVerwG, 19.06.1963 - IV C 120.62
Anforderungen an die Feststellung von Vertreibungsschäden - Rechtliche …
Auszugehen ist von der Bestimmung des Begriffs Auswanderung, wie sie das Urteil des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1961 enthält (BVerwG III C 267.59 in BVerwGE 12, 72).In den angeführten Entscheidungen, die Vertreibungen, Umsiedlungen, Übersiedlungen und Rückkehr zwischen Sudetenland, Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (BVerwG III C 267.59) bzw. zwischen Ungarn, Bundesrepublik Deutschland und Sowjetzone (BVerwG IV C 147.60) betrafen, lagen insofern in tatsächlicher und auch rechtlicher Hinsicht andere Sachverhalte zugrunde.
- BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62
Rechtsmittel
Auszugehen ist von der Bestimmung des Begriffs Auswanderung, wie sie das Urteil des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 267.59 - (BVerwGE 12, 72) enthält:. - BVerwG, 14.09.1961 - IV B 160.61
Rechtsmittel
Daß eine Auswanderung nämlich dann nicht vorliegt, wenn der Aufenthalt im Ausland nur für eine vorübergehende Zeit in Aussicht genommen wird, insbesondere weil im Inland ein auskömmlicher Verdienst zurzeit nicht zu finden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, so daß insoweit auch eine grundsätzliche Frage nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (BVerwG III C 267.59 in MtBl. BAA 1959 S. 27). - BSG, 06.12.1978 - 9 RVi 2/77 zum Begriff ferner: BVerwGE 12, 72; 45, 547), kann seinem Kinde nicht die Rechtsposition des 5 51 Abs. 2 Nr. 5 BSeuchenG vermitteln.