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   BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59   

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https://dejure.org/1961,580
BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59 (https://dejure.org/1961,580)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1961 - III C 267.59 (https://dejure.org/1961,580)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - III C 267.59 (https://dejure.org/1961,580)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 72
  • MDR 1961, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.02.1957 - IV C 122.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1961 - III C 267.59
    Mag der Umstand, daß die Eheleute möglicherweise ihren gemeinsamen Wohnsitz in C. genommen hatten, wegen des ausschließlich auf das Tatsächliche abstellenden ständigen Aufenthalts auch für die hier zu entscheidende Frage nicht maßgebend sein, so spricht diese mögliche Wohnsitzbegründung der Eheleute doch in hohem Maße dafür, daß beide die Absicht hatten, zunächst jedenfalls zusammen in C. zu bleiben, so daß die von der Rechtsprechung neben der tatsächlichen ständigen Anwesenheit an einem Ort noch geforderte "entsprechende" Absicht zum ständigen Bleiben (vgl. Urteil vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 -) hier auch vorgelegen hat.
  • BVerwG, 19.06.1963 - IV C 120.62

    Anforderungen an die Feststellung von Vertreibungsschäden - Rechtliche

    Auszugehen ist von der Bestimmung des Begriffs Auswanderung, wie sie das Urteil des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1961 enthält (BVerwG III C 267.59 in BVerwGE 12, 72).

    In den angeführten Entscheidungen, die Vertreibungen, Umsiedlungen, Übersiedlungen und Rückkehr zwischen Sudetenland, Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (BVerwG III C 267.59) bzw. zwischen Ungarn, Bundesrepublik Deutschland und Sowjetzone (BVerwG IV C 147.60) betrafen, lagen insofern in tatsächlicher und auch rechtlicher Hinsicht andere Sachverhalte zugrunde.

  • BVerwG, 08.03.1963 - IV C 142.62

    Rechtsmittel

    Auszugehen ist von der Bestimmung des Begriffs Auswanderung, wie sie das Urteil des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senates des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 267.59 - (BVerwGE 12, 72) enthält:.
  • BVerwG, 14.09.1961 - IV B 160.61

    Rechtsmittel

    Daß eine Auswanderung nämlich dann nicht vorliegt, wenn der Aufenthalt im Ausland nur für eine vorübergehende Zeit in Aussicht genommen wird, insbesondere weil im Inland ein auskömmlicher Verdienst zurzeit nicht zu finden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, so daß insoweit auch eine grundsätzliche Frage nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte (BVerwG III C 267.59 in MtBl. BAA 1959 S. 27).
  • BSG, 06.12.1978 - 9 RVi 2/77
    zum Begriff ferner: BVerwGE 12, 72; 45, 547), kann seinem Kinde nicht die Rechtsposition des 5 51 Abs. 2 Nr. 5 BSeuchenG vermitteln.
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